Jährliches Dokument nach § 10 WpPG
Hinterlegt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Gemäß § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen und zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2007 Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) müssen Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die der Emittent in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund verschiedener kapitalmarkt- und wertpapierrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat („Jährliches Dokument“). Zusätzlich ist dieses „Jährliche Dokument“ bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu hinterlegen.
Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT – Aktiengesellschaft von 1877 – hat sich für die Veröffentlichung des „Jährlichen Dokuments“ auf ihrer Internetseite entschieden, um der interessierten Öffentlichkeit den Zugang zu den entsprechenden Informationen zu ermöglichen.
Nachfolgend finden Sie die nach § 10 WpPG zu veröffentlichenden Information für die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT – Aktiengesellschaft von 1877 – ab dem Geschäftsjahr 2007.
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Gesamtjahr 2011: Ausblick bestätigt
Gesamtjahr 2011: Ausblick bestätigt
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Gesamtjahr 2011: Ausblick bestätigt
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Gesamtjahr 2010: Ausblick bestätigt
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Gesamtjahr 2010: Ausblick bestätigt
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Gesamtjahr 2010: Ausblick bestätigt
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Gesamtjahr 2009: Ausblick bestätigt
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Gesamtjahr 2009: Ausblick bestätigt
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Gesamtjahr 2009: Ausblick bestätigt.
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Gesamtjahr 2008: Ergebnisplus von rund 10 % Ausblick bestätigt.
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Gesamtjahr 2008: Ausblick bestätigt.
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Gesamtjahr 2008: Ausblick bestätigt.
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